Grundvoraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung

Gemäß Artikel 166/3 des türkischen Zivilgesetzbuches (TMK) muss die Ehe mindestens ein Jahr ab dem Datum der offiziellen Trauung bestanden haben, damit eine einvernehmliche Scheidung stattfinden kann.

Beide Ehepartner müssen sich gemeinsam bewerben, oder ein Ehepartner muss die vom anderen eingereichte Scheidungsklage formell akzeptieren. Diese gegenseitige Vereinbarung ist der Grundstein des einvernehmlichen Scheidungsverfahrens.

Wenn die Einjahresanforderung nicht erfüllt ist, kann keine einvernehmliche Scheidung gewährt werden, und die Parteien müssen mit einer streitigen Scheidung aufgrund von Verschulden oder schwerwiegender Unvereinbarkeit fortfahren.

Die Notwendigkeit der richterlichen Überzeugung

Im Gegensatz zu einem Standardvertrag bedarf ein einvernehmliches Scheidungsprotokoll der gerichtlichen Genehmigung. Der Familienrichter muss beide Parteien im Gerichtssaal persönlich anhören.

Der Richter muss davon überzeugt sein, dass die Parteien ihren Willen zur Scheidung frei und ohne Zwang äußern. Selbst wenn Anwälte die Parteien vertreten, müssen die Ehepartner bei der Anhörung physisch anwesend sein.

Wenn ein Ehepartner nicht an der Anhörung teilnimmt, kann die einvernehmliche Scheidung nicht abgeschlossen werden.

Entwurf des Scheidungsprotokolls

Das Scheidungsprotokoll ist eine verbindliche rechtliche Vereinbarung, die von den Ehepartnern in der Regel mit Unterstützung ihrer Anwälte ausgearbeitet wird.

Es muss Fragen wie Unterhalt (Nafaka), materielle und immaterielle Entschädigung, Sorgerecht, Umgangsregelungen für Kinder sowie die Aufteilung des Ehevermögens und des Hausrats umfassend regeln.

Vage oder widersprüchliche Klauseln im Protokoll können zu zukünftigen Rechtsstreitigkeiten führen, was Präzision absolut unerlässlich macht.

Schutz der besten Interessen der Kinder

Wenn Kinder beteiligt sind, achtet der Richter besonders auf das Sorgerecht und die im Protokoll festgelegten Unterhaltsvereinbarungen.

Glaubt der Richter, dass die vereinbarten Bedingungen nicht im besten Interesse des Kindes liegen, hat er die Befugnis, Änderungen zu verlangen. Wenn die Parteien diese Änderungen nicht akzeptieren, wird die einvernehmliche Scheidung abgelehnt.

Offizielle Quellen